Depot im Ausland eröffnen 2026: Steuern, Schutz, Übertrag
Depot im Ausland eröffnen als Deutscher: Wohnsitz, Steuerabzug, Sicherung nach Sitzland, Meldepflichten und Depotübertrag Schritt für Schritt.
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Kurz beantwortet
Stand: 8. Oktober 2026
Ja, wenn dein Wohnsitzland auf der Länderliste des Anbieters steht. Ob die Abgeltungsteuer automatisch abgezogen wird, hängt davon ab, ob ein inländisches Institut die Erträge auszahlt. Beim Auslandsdepot erklärst du die Erträge selbst in der Anlage KAP. Die Sicherung richtet sich nach dem Sitzland des Instituts.
- Wohnsitzland auf der Länderliste des Anbieters prüfen. Bei US-Bezug schließen manche Anbieter aus.
- Ohne inländisches Institut entfällt in der Regel der Steuerabzug. Erträge und Gewinne gehören in die Anlage KAP.
- Die Sicherung richtet sich nach dem Sitzland des Instituts. Nach Deckung und Währungen fragen.
- Beim Depotübertrag die Anschaffungsdaten von der bisherigen Bank anfordern und mitgeben.
Darfst du als Deutscher ein Depot im Ausland eröffnen?
Ja, wenn der Anbieter dein Wohnsitzland zulässt. Maßgeblich ist der steuerliche Wohnsitz. Die Staatsangehörigkeit zählt nur dort, wo ein Anbieter sie ausdrücklich ausschließt, etwa bei Lightyear für US-Staatsbürger. Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) beschreibt die steuerliche Ansässigkeit als Frage des nationalen Steuerrechts und der Doppelbesteuerungsabkommen (BZSt zum Common Reporting Standard).
| Thema | Sitz in Deutschland | Ohne Sitz in Deutschland (Auslandsdepot) |
|---|---|---|
Kapitalertragsteuer | Das inländische Institut zieht ab (§ 44 Abs. 1 EStG). | Kein Abzug durch den Anbieter. Du erklärst die Erträge in der Anlage KAP. |
Freistellungsauftrag | Kann bei der abzugspflichtigen Bank eingereicht werden (§ 44a EStG). | Nicht nötig, weil kein Abzug stattfindet. Ein Freistellungsauftrag wird nur bei der abzugspflichtigen Stelle erteilt (§ 44a Abs. 2 EStG). |
Sicherung | Deutsches System, etwa nach dem Anlegerentschädigungsgesetz (§ 4 AnlEntG). | Sicherungssystem des Sitzlandes. Deckung und Währungen beim Anbieter erfragen. |
Meldung nach CRS | Meldung nur für Kontoinhaber, die in einem anderen CRS-Staat ansässig sind. | Meldung an die Behörden des Sitzlandes, die Daten gehen über das BZSt an das Finanzamt. |
- Kapitalertragsteuer
- Sitz in Deutschland
- Das inländische Institut zieht ab (§ 44 Abs. 1 EStG).
- Ohne Sitz in Deutschland (Auslandsdepot)
- Kein Abzug durch den Anbieter. Du erklärst die Erträge in der Anlage KAP.
- Freistellungsauftrag
- Sitz in Deutschland
- Kann bei der abzugspflichtigen Bank eingereicht werden (§ 44a EStG).
- Ohne Sitz in Deutschland (Auslandsdepot)
- Nicht nötig, weil kein Abzug stattfindet. Ein Freistellungsauftrag wird nur bei der abzugspflichtigen Stelle erteilt (§ 44a Abs. 2 EStG).
- Sicherung
- Sitz in Deutschland
- Deutsches System, etwa nach dem Anlegerentschädigungsgesetz (§ 4 AnlEntG).
- Ohne Sitz in Deutschland (Auslandsdepot)
- Sicherungssystem des Sitzlandes. Deckung und Währungen beim Anbieter erfragen.
- Meldung nach CRS
- Sitz in Deutschland
- Meldung nur für Kontoinhaber, die in einem anderen CRS-Staat ansässig sind.
- Ohne Sitz in Deutschland (Auslandsdepot)
- Meldung an die Behörden des Sitzlandes, die Daten gehen über das BZSt an das Finanzamt.
Quellen: § 44a EStG, § 1 AnlEntG und BZSt zum CRS.
Welche Steuern fallen auf ein Auslandsdepot an?
Dividenden, Zinsen und Gewinne aus dem Verkauf von Aktien gehören zu den Kapitalerträgen (§ 20 Abs. 1 und 2 EStG). Wer in Deutschland einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat und damit unbeschränkt steuerpflichtig ist (§ 1 Abs. 1 EStG), zahlt darauf 25 % Abgeltungsteuer (§ 32d Abs. 1 EStG).
Abzugspflichtig ist grundsätzlich die inländische auszahlende Stelle. Ist dein Anbieter kein inländisches Institut, entfällt der Abzug, und du erklärst alles selbst. Eine Ausnahme gilt, wenn ein inländischer Schuldner selbst auszahlt, etwa bei Dividenden einer deutschen Aktiengesellschaft (§ 44 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 Buchst. b EStG). Solche Abzüge holst du über das Erstattungsverfahren zurück, das der Quellensteuer-Ratgeber erklärt.
Daraus folgt: Verluste und Gewinne rechnest du in der Anlage KAP selbst ab, weil dir keine deutsche Bank die Verrechnung abnimmt. Der Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro, bei Zusammenveranlagung 2.000 Euro, gilt über die Anlage KAP (§ 20 Abs. 9 EStG). Bei Investmentfonds kommt zusätzlich die Vorabpauschale hinzu (§ 18 InvStG). Eine Anleitung zur Steuererklärung für Interactive Brokers steht in Interactive Brokers: Steuererklärung.
Wurde im Ausland Quellensteuer einbehalten, kannst du die tatsächlich festgesetzte und gezahlte Steuer anrechnen lassen. Je Kapitalertrag ist die Anrechnung auf 25 % begrenzt und darf die deutsche Steuer auf diesen Ertrag nicht übersteigen (§ 32d Abs. 5 EStG).
Was schützt dich, wenn der Anbieter zahlungsunfähig wird?
Welche Sicherung greift, richtet sich nach dem Sitz des Instituts. Das deutsche Anlegerentschädigungsgesetz knüpft an Institute mit einer Erlaubnis nach deutschem Recht an (§ 1 AnlEntG). Ob es auch Institute mit Sitz im Ausland erfasst, sagt der Gesetzestext nicht ausdrücklich. In der Regel gilt bei ausländischen Anbietern das Sicherungssystem des Sitzlandes. Welches das ist, steht in den Anbieterunterlagen.
Zum Vergleich: Das AnlEntG setzt 90 % der Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften und höchstens 20.000 Euro an (§ 4 Abs. 2 AnlEntG), gedeckt sind nur Gelder in Euro oder einer EU-Währung (§ 4 Abs. 1). Ob diese Werte für dein Institut gelten, klärst du beim Anbieter. Eine Sicherung schützt nicht vor Kursverlusten. Sie greift, wenn das Institut seine Verbindlichkeiten nicht erfüllen kann.
Welche Meldepflichten gelten für ein Auslandsdepot?
Laut Bundesbank müssen Privatpersonen im Inland Zahlungen von über 50.000 Euro an oder von Ausländern monatlich melden (Bundesbank zum außenwirtschaftlichen Meldewesen). Die Seite ist undatiert und sagt nicht ausdrücklich, ob eine Einzahlung auf ein Auslandsdepot darunter fällt. Bei größeren Summen klärst du das vorher mit der Bundesbank oder deiner Bank.
Im Common Reporting Standard (CRS) melden Finanzinstitute Konten von Personen, die in einem anderen Teilnehmerstaat steuerlich ansässig sind. Ausgetauscht werden unter anderem Name, Steuer-ID, Kontonummer, Saldo sowie Zinsen und Dividenden (BZSt zum CRS). Der Broker holt dafür eine Selbstauskunft zur steuerlichen Ansässigkeit ein. Fehlt sie 90 Tage nach der Eröffnung, meldet das Institut das dem BZSt, und bis dahin dürfen keine Gelder abgehoben oder an Dritte überwiesen werden. Einzahlungen bleiben möglich.
Wie läuft die Eröffnung Schritt für Schritt?
Wohnsitz prüfen
Suche in der Länderliste des Anbieters dein steuerliches Wohnsitzland. Wohnst du im Ausland, zählt das Land, in dem du steuerlich ansässig bist, nicht allein deine Staatsangehörigkeit.Identität bestätigen
Der Anbieter prüft deine Identität mit einem amtlichen Ausweisdokument. Das Verfahren steht im Hilfecenter des Anbieters.Steuer-Identifikationsnummer angeben
Die Steuer-Identifikationsnummer teilt das Bundeszentralamt für Steuern zu, und jede Person erhält nur eine (§ 139b AO). Viele Anbieter fragen danach.
Selbstauskunft zur Steuerpflicht ausfüllen
Du gibst an, in welchen Ländern du steuerlich ansässig bist. Eine fehlende oder falsche Angabe kann laut BZSt mit einer Geldbuße geahndet werden.W-8BEN bei US-Werten einreichen
Für Wertpapiere mit US-Herkunft verlangt der Anbieter das Formular W-8BEN, das laut IRS bis zum Ende des dritten auf das Unterschriftsjahr folgenden Kalenderjahres gilt. Bei geänderten Angaben musst du innerhalb von 30 Tagen ein neues einreichen. Mehr zur Quellensteuer bei US-Dividenden steht im Ratgeber Quellensteuer im Depot.
Erste Einzahlung vorbereiten
Prüfe vorab, von welchem Konto der Anbieter Geld annimmt und in welcher Währung das Verrechnungskonto geführt wird.
Wie überträgst du ein Depot ins Ausland?
Beim Übertrag auf ein eigenes Depot bei einem anderen Institut bleibt der Gläubiger derselbe, es liegt also kein Gläubigerwechsel vor. Eine Übertragung an eine andere Person gilt dagegen als Veräußerung (§ 43 Abs. 1 Satz 4 EStG). Ausgenommen ist eine unentgeltliche Übertragung, die du der auszahlenden Stelle mitteilst (Satz 5).
Anschaffungsdaten sichern
Bitte die bisherige Bank um eine Aufstellung mit Kaufdatum und Anschaffungskosten je Position. Welche Meldung die abgebende Bank dabei an das Finanzamt richtet, klärst du mit ihr.Zielanbieter klären
Prüfe beim neuen Anbieter, ob er eingehende Übertragungen aus Deutschland annimmt und welches Wohnsitzland er führt.Bruchstücke und Gebühren erfragen
Frag nach, ob Bruchstücke übertragen werden oder vorher verkauft werden müssen, und ob die abgebende Bank eine Gebühr verlangt.Anschaffungsdaten nach dem Eingang prüfen
Kontrolliere nach dem Eingang, ob die Anschaffungsdaten übernommen wurden. Ohne Bescheinigung lässt sich ein späterer Gewinn schwer belegen.
Beim Übertrag selbst wird nichts verkauft. Die Steuer hängt am späteren Verkauf und am Gewinn gegenüber den Anschaffungskosten (§ 20 Abs. 2 EStG). Ob ein Übertrag im Einzelfall steuerlich folgenlos bleibt, prüft ein Steuerberater.
Kommt das Depot später aus einem EU- oder EWR-Institut zurück nach Deutschland, reicht für die Anschaffungsdaten nur eine Bescheinigung des ausländischen Instituts (§ 43a Abs. 2 Satz 5 EStG). Aus anderen Staaten ist ein Nachweis nicht zulässig (Satz 6). Fehlen die Daten, bemisst die abzugspflichtige Stelle den Steuerabzug pauschal mit 30 % der Einnahmen (Satz 7).
Welche Anbieter kommen als Beispiel infrage?
Lightyear ist ein Beispiel für einen Anbieter mit veröffentlichter Länderliste.
Lightyear
Personenkonto für Länder auf der Liste- Deutschland auf der Länderliste
- ja, laut Hilfeseite
- Ausgeschlossen
- US-Steuerpflichtige, US-Staatsbürger, Personen außerhalb des Servicebereichs
Passt, wenn du …
- du in einem Land auf der Länderliste wohnst, keine US-Bezüge hast und die Steuer in der Anlage KAP selbst erklärst
Eher nicht, wenn du …
- du US-Steuerpflichtiger oder US-Staatsbürger bist
- dein Wohnsitzland nicht auf der Länderliste steht
- du einen automatischen Steuerabzug durch den Anbieter erwartest. Bei Instituten ohne Sitz in Deutschland entfällt er in der Regel.
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Stand 8. Oktober 2026 laut Lightyear-Hilfeseite, die kein Datum nennt. Sitz, Sicherungssystem und Gebühren des Anbieters sind hier nicht belegt, frag beim Anbieter nach.
Wenn Lightyear nicht passt, etwa weil du US-Bezug hast oder viele Börsen brauchst, lohnt der Ratgeber Interactive Brokers für Expats. Zu Degiro und Scalable Capital gibt es eigene Ratgeber: Degiro im Ausland und Scalable Capital und Trade Republic im Ausland. Einen Überblick über alle Broker bietet der Broker-Bereich.
Was ändert sich, wenn du ins Ausland ziehst?
Frag den Anbieter vor dem Umzug, ob er dein neues Land weiter führt und was bei einem Wechsel in ein nicht unterstütztes Land geschieht.
Die unbeschränkte Steuerpflicht knüpft an einen Wohnsitz im Inland an (§ 1 Abs. 1 EStG). Wer ihn aufgibt, prüft die Steuerfolgen danach neu. Die Abmeldung erklärt der Ratgeber Wohnsitz in Deutschland abmelden. Für Beteiligungen an Kapitalgesellschaften gibt es Hinweise im Ratgeber zur Wegzugsbesteuerung.
Weitere Steuerthemen bündelt der Steuerbereich. Für ETF-Sparpläne als Expat siehe ETF-Sparplan als Expat.
Häufige Fragen
Kann ich ein Depot im Ausland eröffnen, obwohl ich in Deutschland wohne?
Ja, wenn der Anbieter Deutschland als Wohnsitzland führt. Manche Anbieter schließen US-Bezüge aus, Lightyear etwa US-Steuerpflichtige und US-Staatsbürger.
Muss ich Steuern auf Erträge aus einem Auslandsdepot zahlen?
Wenn du in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig bist, ja. Ein Institut ohne Sitz in Deutschland zieht in der Regel nichts ab, deshalb erklärst du die Erträge in der Anlage KAP.
Ist ein Auslandsdepot gesichert?
Das richtet sich nach dem Sitz des Instituts. Frag den Anbieter, welches Sicherungssystem gilt, welche Deckung es hat und für welche Währungen.
Bekommt das Finanzamt von meinem Auslandsdepot etwas mit?
Ja, über den automatischen Informationsaustausch nach dem Common Reporting Standard. Der Anbieter meldet Konten von Personen mit Wohnsitz in Deutschland an die Behörden seines Landes, die Daten gelangen über das BZSt an das Finanzamt.
Ist ein Übertrag ins Ausland ein Verkauf?
Nein, wenn das Depot dir selbst gehört und der Gläubiger gleich bleibt. Eine Übertragung an eine andere Person gilt nach § 43 Abs. 1 Satz 4 EStG als Veräußerung.
Fazit
- Der Wohnsitz entscheidet, ob ein Anbieter dich aufnimmt. Prüfe die Länderliste vorab.
- Ohne Sitz in Deutschland zieht in der Regel niemand die Abgeltungsteuer ab. Erträge und Gewinne gehören in die Anlage KAP.
- Die Sicherung richtet sich nach dem Sitz des Instituts. Frag nach Deckung und Währungen.
- Beim Übertrag die Anschaffungsdaten mitgeben, sonst lässt sich ein späterer Gewinn schwer belegen.
Fachquellen und weiterführende Informationen
Diese Auswahl bündelt offizielle Quellen, Gesetzestexte, Aufsichtsbehörden und starke Fachreferenzen zum Thema.
- Bundeszentralamt für Steuern · Primärquelle
- Internal Revenue Service · Primärquelle
- Deutsche Bundesbank · Primärquelle
- Bundesministerium der Justiz · Primärquelle
- BaFin · Primärquelle
- European Securities and Markets Authority · Primärquelle
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Tom Trögler
Gründer und verantwortlicher RedakteurTom Trögler schreibt aus eigener Auslandserfahrung über Banking, Broker, Steuern und Versicherungen für Deutsche im Ausland. Anbieterangaben werden mit offiziellen Konditionen und unabhängigen Fachquellen abgeglichen.
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